
Betriebsunterbrechungsversicherung
Für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.
Mehr dazu erfahren sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.
Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion).
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub.
- Leitungswasser.
- Sturm und Hagel.
- Elementarschäden.
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen.
- Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall.
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz.
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
- Kernenergie oder radioaktive Strahlung.
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
- Sengschäden.
- Überspannungsschäden.
- Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall.
- Rückstau.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungs-schadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
- Ersatz von versicherten Sachen (Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden).
- Aufräum- und Abbruchkosten (Aufräumen der Schadenstätte).
- Bewegungs- und Schutzkosten.
- Die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.
Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit).
Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.